Die Anwendungsbereiche in der Osteopathie sind vielseitig. Ich konzentriere mich auf die persönlichen Beschwerden, aber auch Ziele der Patient*innen. Jeder Behandlung geht eine genaue und ausführlichen Anamnese voraus. Hierbei verschaffe ich mir zunächst einen genauen Überblick über das aktuelle Beschwerdebild. Dabei beziehe ich auch vorhergehende Verletzungen, Krankheiten oder Operationen mit ein, um mögliche Verbindungen und Zusammenhänge zu erkennen.
Danach werde ich in einer genauen körperlichen Befundung, mögliche Blockaden oder Dysfunktionen untersuchen. Dabei lege ich den Schwerpunkt auf Bewegungseinschränkungen von viszeralen, cranio-sacralen und parietalen Systemen.
Anhand dieser Erkenntnisse erarbeiten wir einen Behandlungsplan, um Sie möglichst effizient und nachhaltig schmerzfrei zu therapieren.
Beispiele für osteopathische Behandlungsfelder:
- Langfristige Schmerzsymptomatik nach (Sport-)Verletzungen
- Tinnitus
- Schwindel
- Kopfschmerz, Migräne
- Chronische Schmerzen (z.B. Rückenschmerzen)
- Menstruationsbeschwerden
- Kiefergelenkbeschwerden
- Muskelverletzungen
- Verdauungsbeschwerden
- Atemwegserkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates (Skoliosen, Bandscheibenvorfälle, Operationen)
Je nach Beschwerdebild und Behandlungsplan kann nach Wunsch, auf die osteopathischen Behandlungen auch ein medizinisches Personal -Training erfolgen, indem wir einen persönlichen Trainingsplan erstellen, der auf die Erhaltung des körperlichen Wohlbefindens ausgerichtet ist.
Die Behandlung dauert ca. 60min und die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Es ist uns nicht erlaubt einen Pauschalbetrag für eine Behandlung zu berechnen, daher sind die Kosten, je nach Behandlung variabel. Sie belaufen sich dabei zwischen ca. 80 - 100€.
Gesetzliche Krankenkassen
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, unter welchen Bedingungen Leistungen der Heilpraktiker Gebührenordnung übernommen werden.
Weitere Informationen zum Beispiel unter (Angaben ohne Gewähr):
https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
private Krankenkassen und Beihilfe:
Auch hier erfolgt die Abrechnung über die Heilpraktiker Gebührenordnung. Die meisten Krankenkassen übernehmen diese Leistungen, sofern Sie nicht vertraglich eingeschränkt sind.
Private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung entnehmen die Höhe der Erstattung aus ihrem Versicherungsvertrag.